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Erlärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.bestwood-pellets.com/ veröffentlichte Website von Holzwerk Gebr. Schneider GmbH.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere digitalen Angebote im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG) sowie der Barriereverordnung Baden-Württemberg (L-BGGVO) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen ergeben sich aus § 10 Absatz 1 L-BGG in Verbindung mit § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung am 01. Juni 2025.

Die Website ist vollständig barrierefrei.

Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.06.2025 erstellt und zuletzt am 01.06.2025 überprüft. Die Bewertung basiert auf der EU-Durchführungsverordnung 2018/1523, Artikel 3 Absatz 1a.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Inhalte in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns:

Ansprechperson für Barrierefreiheit:
[Name oder Funktion]
Telefon: [Telefonnummer]
E-Mail: [E-Mail-Adresse]
[Optional: Barriere melden]

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Lösung erreicht wurde, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
beim Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg (LZ-BW)
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123-0
E-Mail: ombudsstelle@barrierefreiheit-bw.de
Website: www.barrierefreiheit-bw.de/ombudsstelle